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Vortrag: Todesstrafe in Japan – Zugleich ein Beitrag zur Strafrechtstheorie

E I N L A D U N G

zum Vortrag am Montag, 7. Oktober 2024, um 18Uhr c.t.

von Prof. Dr. Drs.h.c. Makoto Ida

zum Thema: „Todesstrafe in Japan. Zugleich ein Beitrag zur Straftheorie“

im Hörsaalzentrum Saal 11 (3. OG), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt
Theodor-W.-Adorno-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main.

Anfahrt: Vom Hauptbahnhof mit S-Bahnen 1/2/3/4/5/6/8/9 bis Hauptwache, dann mit der U-
Bahn 1/2/3 bis Holzhausenstraße, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-
Bahn 1/2/3/4/5/6 /8/9 bis Konstablerwache, dann mit dem Bus Linie 36
(Richtung Westbahnhof) bis Uni Campus Westend: https://www.uni-frank-
furt.de/38074686/Campus_Westend_der_Goethe_Universit%C3%A4t_Frankfurt.

Zum Vortrag:
In Japan wird weiterhin die Todesstrafe zwar nicht häufig, jedoch regelmäßig verhängt und voll-
streckt. Nutzen und Notwendigkeit der Strafe sind in Japan umstritten, auch wenn sich eine Mehrheit der Bevölkerung bei Umfragen für die Beibehaltung ausspricht. Der Vortrag hinterfragt die Bedeutung der Theorie von Strafe als Vergeltung, welche heute in der japanischen Strafrechtswissenschaft vorherrschend ist und sowohl von Befürworten als auch von Gegnern der Todesstrafe herangezogen wird. Der Vortrag richtet sich nicht nur an ein juristisches Fachpublikum, sondern an die breite Öffentlichkeit, die an dieser umstrittenen Thematik Interesse hat. Er wird von der Frankfurter Juristischen Gesellschaft in Gemeinschaft mit der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung e.V. (DJJV) und der Deutsch-Japanischen Gesellschaft e.V., Frankfurt, veranstaltet.

Zum Referenten:
Makoto Ida (geb. 1956) ist Professor an der Law School der Chūō-Universität, Emeritus der Keiō-
Universität und Dr. jur. der Universität zu Köln sowie Ehrendoktor der Universitäten Saarbrücken
und Erlangen-Nürnberg. Er war u. a. Mitglied des Science Council of Japan und Vorsitzender der
Legislativkommission am Justizministerium. Zurzeit ist er u. a. Berater des Justizausbildungsinsti-
tuts des Obersten Gerichtshofs in Japan und seit Februar 2024 Vorsitzender der Kommission
„Runder Tisch über die Todesstrafe“. Ihm wurden u.a. Preise der Alexander von Humboldt-Stif-
tung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie das Verdienstkreuz am Bande der Bun-
desrepublik, die Medaille am violetten Band durch den japanischen Kaiser sowie der Wissen-
schaftspreis 2023 der Chūō-Universität verliehen.

Eine gemeinsame Veranstaltung mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Deutsch-Japanische Gesellschaft e.V. und der Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Vorstand

Ida_Todesstrafe in Japan

Beitragsbild: Bild von THUANG NGUYEN auf Pixabay

90 Jahre Schuld? Die NS-Zeit und wir.

EINLADUNG
zum Vortrag von
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert
am Donnerstag, 12. September 2024, um 18:30 Uhr
im Hörsaalzentrum Saal 6 (1. OG), Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt

Anreise mit dem ÖPNV: Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien
1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“, dann mit der U-Bahn (Linien
1/2/3) bis „Holzhausenstraße“, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-
Bahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“, dann mit dem
Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“.
Weitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lage-
pläne_und_Anfahrtsbeschreibungen#CW

Zum Vortrag:
Immer wieder stolpern wir über Stolpersteine. Auch an der Schuldfrage für die Verbrechen Deutschlands im Nationalsozialismus, besonders die Verantwortung für den Holocaust, kann man sich stoßen. „90 Jahre Schuld“ stellt eine normative Frage über richtiges Verhalten, keine empirisch klärbare Frage über nachprüfbare Vorgänge. Und das Normative braucht Kommunikation, Konsens, Dissens, Schisma, Abwägung, Entscheidung. Der Vortrag unternimmt einige Klärungen und eine neue Bilanz.

Zum Referenten:
Joachim Rückert (geb. 1945), Dr. iur. und Dr.h.c. (Universität Tartu/Estland); Studium der Juris-
prudenz, Geschichte und Philosophie; Examina, Promotion (1972) und Habilitation (1982) in München; von 1984 bis 1993 Professor für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover, danach bis zur Emeritierung im Jahr 2010 Professor für Neuere Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität; 2005-2016 Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz-Bauer-Instituts in Frankfurt zur Erforschung des Geschichte des Holocaust und 2001-2016 Vorsitzender des Vorstands der Frankfurter Juristischen Gesellschaft; Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Einschlägige Publikationen u.a. Abschiede vom Unrecht. Zur Rechtsgeschichte nach 1945 und Unrecht durch Recht. Zur Rechtsgeschichte derNS-Zeit (beide Tübingen [Mohr Siebeck], 2015 und 2018).

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Der Vorstand

FJG-Einladung Vortrag Prof. Rückert 12-09-2024

Beitragsbild: frank peters – stock.adobe.com

Urteilen und Zweifeln – Prof. Dr. Schmitt im Gespräch mit Dr. Steinke

E I N L A D U N G

zur Veranstaltung am Donnerstag, den 27. Juni 2024, 18:30 Uhr

Richter am Internationalen Strafgerichtshof Prof. Dr. Bertram Schmitt, Den Haag,

im Gespräch mit

Dr. Ronen Steinke, Süddeutsche Zeitung

zum Thema

Urteilen und Zweifeln

im Hörsaalzentrum 1 der Goethe-Universität Frankfurt, Theodor-W.-Adorno Platz 1 („Campus Westend“).

Anreise mit dem ÖPNV: Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien
1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“, dann mit der U-Bahn (Linien
1/2/3) bis „Holzhausenstraße“, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-
Bahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“, dann mit dem
Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“.
Weitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lage-
pläne_und_Anfahrtsbeschreibungen#CW

Zu den Diskutanten:
Prof. Schmitt, Jahrgang 1958, war nach Abschluss seiner juristischen Aus-
bildung und Promotion (1985) wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt
und trat im Anschluss in den Justizdienst des Landes Hessen ein, wo er 1999 zum Vorsitzenden
Richter am Landgericht Darmstadt ernannt wurde. Seit 2000 ist er Honorarprofessor an der Universität Würzburg, Autor u.a. des Standardkommentars zur Strafprozessordnung. 2005 wurde er Richter am Bundesgerichtshof, u.a. Mitglied des für Hessen zuständigen 2. Strafsenats. Im Dezember 2014 wurde er schließlich zum Richter am Den Haager IStGH gewählt, wo seine Amtszeit unlängst endete.
Dr. Steinke, geb. 1983, ist politischer Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung in Berlin; zu seinen Schwerpunkten gehört u.a. die Sicherheits- und Rechtspolitik. Er studierte und promovierte mit einer völkerstrafrechtlichen Arbeit in Hamburg, war Gastwissenschaftler und ist Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität. Er ist durch eine Biografie – zugleich Grundlage des Kinofilms „Der Staat gegen Fritz Bauer“ – und mehrere Bücher u.a. zur Strafjustiz („Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“, 2022) und zur Juristenausbildung („Jura not alone“, 2024, mit Markard) ausgewiesen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

FJG-Einladung Prof. Schmitt und Dr. Steinke 27-06-24

Vortrag: Am Vorabend des Verfassungsjubiläums: 75 Jahre Grundgesetz – Verfassung der Freiheit und Ausgleichsordnung

EINLADUNG

zum Vortrag

von Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Gabriele Britz

am Mittwoch, 22. Mai 2024, um 18:30 Uhr

im Casino Festsaal (Raum 823) der Goethe-Universität Frankfurt, Nina-Rubinstein-Weg 1, 60323 Frankfurt am Main.

Eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Forschungszentrum „Normative Ordnungen“ und dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität.

Anreise mit dem ÖPNV; Vom Hauptbahnhof mit den S-Bahnen der Linien 1/2/3/4/5/6/8/9 bis „Hauptwache“, dann mit der U-Bahn (Linien 1/2/3) bis „Holzhausenstraße“, dann 10 Min. Fußweg oder mit der S-Bahn (Linien 1/2/3/4/5/6 /8/9) bis „Konstablerwache“, dann mit dem Bus Linie 36 (Richtung Westbahnhof) bis „Uni Campus Westend“. Weitere Hinweise https://www.uni-frankfurt.de/38090278/Lagepl%C3%A4ne_und_An-
fahrtsbeschreibungen#CW.

Zum Vortrag: Das Grundgesetz enthält umfassende Freiheitsgarantien. Von Beginn an hat die Verfassungspraxis aus den offen formulierten Grundrechten vielfältige konkrete Gehalte entwickelt. Entstanden ist eine in Deutschland bislang einzigartige Freiheitsverfassung. Freiheit ist darin nicht ohne Bindung. Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz bildet das Fundament einer umfassenden gesetzlichen Ausgleichsordnung. Daraus bezieht es Überzeugungskraft. Die Verfassung selbst führt aber notgedrungen auch an Grenzen des Ausgleichs und scheint dort ihr Gelingen zu riskieren.

Zur Referentin: Professorin Dr. Gabriele Britz wuchs in Frankfurt auf und hat an der Goethe-Universität seit 1987 Rechtswissenschaft studiert, wurde dort promoviert und hat sich im Jahr 2000 mit einer Untersuchung zu „Kulturellen Rechten und Verfassung“ bei Rudolf Steinberg habilitiert, für die sie den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft erhielt. Sie war seit 2001 Professorin an der JLU Gießen und von 2011 bis zum April 2023 Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Zuständigkeiten u.a. im Familien-,
Sicherheits- und Umweltrecht (dort 2021 Berichterstatterin des „Klimabeschlusses“ BVerfGE 157, 30). Seit 2024 ist sie Inhaberin der Professur für öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt im Verfassungsrecht der Goethe-Universität.

FJG-Einladung Vortrag Prof. Gabriele Britz 22-05-2ß24

FJG-NO-FB01 Einladung Prof. Gabriele Britz 75 Jahre GG 22-05-2024

Quelle Beitragsbild: U. J. Alexander – stock.adobe.com

Vortrag: Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren

E I N L A D U N G

zum Vortrag am

Donnerstag, den 18. Januar 2024, 18:30 Uhr

von Herrn Präsidenten des OLG Dr. Werner Richter, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf

zum Thema: „Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH und Überlegungen zur Reform der ZPO zur Bewältigung von Massenverfahren“

im Haus am Dom, Großer Saal (1. Obergeschoss), Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main.

ÖPNV: U4, U5, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16).

Zum Vortrag: Die Massenverfahren der letzten Jahre (vor allem Dieselklagen, Fluggastrechteverfahren) haben die ordentliche Gerichtsbarkeit in allen Instanzen vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Gerichte sehen sich einem veränderten Rechtsdienstleitungsmarkt gegenüber, auf dem spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien hochautomatisiert in einer Vielzahl von Fällen gleichgelagerte Ansprüche von Privatpersonen verfolgen. Selbst der Bundesgerichtshof sah sich veranlasst, wegen der Verfahrensflut in Dieselsachen einen Hilfszivilsenat einzurichten.

Die Massenverfahren werfen Fragen auf: an die Organisation der Gerichte, ihre Arbeitsweise und Ausstattung, aber auch an den Gesetzgeber. Eine Antwort des Gesetzgebers soll dahin gehen, zügig Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs herbeizuführen, um den Instanzgerichten nach höchstrichterlicher Klärung zentraler Fragen eine effiziente Erledigung der anhängigen Sachen zu ermöglichen.

Der Vortrag stellt den Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Zügige Leitentscheidungen des BGH sind aber nur eine Teilantwort auf den grundlegenden Reformbedarf im deutschen Zivilprozess. Überlegungen zu einem „Zivilprozess der Zukunft“ werden den Vortrag daher abrunden.

Zum Referenten: Werner Richter ist nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln 1989 in den richterlichen Dienst eingetreten. Er war Richter am Land- und am Oberlandesgericht Köln und in beiden Gerichten auch in der Gerichtsverwaltung tätig. Nach einem Wechsel in das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen leitete er dort sieben Jahre die Zentralabteilung. Seit Oktober 2018 ist er Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Im Anschluss an den Vortrag gibt es bei einem Umtrunk / Imbiss Gelegenheit für einen Austausch.

Einladung Vortrag Richter 18012024

Ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.
findet statt am

Donnerstag, den 18. Januar 2024 um 17:30 Uhr

im Haus am Dom, Seminarraum I, Domplatz 3, Frankfurt am Main.

ÖPNV: U4, U5, Haltestelle Dom/Römer; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16).

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorsitzenden
  2. Feststellung der Satzung mit Änderungen auf Antrag des Vorstands (die Änderungsvorschläge wurden an die Mitglieder mit der Einladung vorab versandt)
  3. Bericht des Schatzmeisters
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahl des Vorstands
  6. Sonstiges

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

(Dr. Wilhelm Wolf, Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, Prof. Dr. Joachim Rückert, Dr. Claudius Dechamps, Dr. Nadia Al-Shamari-Ziegler,  Dr. Stefan Fuhrmann,  Dr. Rembert Niebel,  Prof. Dr. Roman Poseck, Dr. Daniel Saam, Joachim Schaudinn, Dr. Helmut Sennewald, Dr. Daniel Wegerich, Dr. Andreas Zubrod)

Philipp Lotmar – Ein Frankfurter und Pionier des „Sozialen Privatrechts“

Ein Vortrag von
Herrn Professor em. Dr. Dr. h.c. Joachim Rückert
am Mittwoch, den 5. Juli 2023 ab 19 Uhr
im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Römer (Domstr. 1), Konstabler (Töngesgasse 8), Hauptwache (Kornmarkt 10) oder Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Str. 16)

Zum Vortrag:

In der Frankfurter Juristischen Gesellschaft über Lotmar zu reden, hat mindestens drei Gründe, zwei kleine rhetorische und einen großen sachlichen. Zum einen war Lotmar geborener Frankfurter. Er gehörte zu der nie ganz kleinen jüdischen Gemeinde von meist sehr tüchtigen Unternehmern und Bankiers. In der zweiten oder dritten Generation wandten sich die Kinder mit wachsender Assimilation und allmählicher Zulassung zu Medizin und Jurisprudenz oft auch den Wissenschaften zu. So auch Lotmar, geboren 1850. Zum zweiten handelt es sich um einen fast ganz runden Gedenktag. Denn 1922, also vor 101 Jahren starb Philipp Lotmar in Bern. Ich bin also nur ein Jahr zu spät. Warum Bern? Bern musste zu Lotmars Heimat als Professor des römischen Rechts werden, da für den Sozialdemokraten und Juden nach 1890 in Deutschland an keiner Universität Platz war. Wichtiger ist heute Abend natürlich der sachlich-juristische Grund. Das ist Lotmars Vermächtnis als Pionier eines „sozialen“ Privatrechts in Deutschland. „Sozial“ sein war seit der um ca. 1870 in aller Munde gekommenen „Sozialen Frage“ auch für das Recht dieHerausforderung – bis heute. Das BGB habe dazu nichts geboten, das werden die meisten im Studium gelernt haben, Von Gierkes und Mengers Kritik, aber nicht von Lotmar werden sie gehört haben. Das lag an einer Konzeption von sozialem Privatrecht, die das BGB nicht zuletzt 1896 im Reichstag zwar noch zum Erfolg trug, die aber schon seit ca. 1890 im Gefolge einer eher intervenierenden Rechtspolitik so gut wie verloren ging. Zu Unrecht, denn sie ist bis heute relevant. Lotmar vor allem hat sie konkret erarbeitet und vertreten. Besonders quellennah und möglichst anschaulich an seinen Texten möchte ich das vorstellen. Wer schon mal mehr über Lotmar wissen will, kann sich im Frankfurter Personenlexikon digital und allgemein orientieren: https://frankfurter-personenlexikon.de/node/7251

Zum Referenten:

Joachim Rückert (1945 in Oberbayern), Dr.iur., 1993-2010 o. Univ.prof. i.R. an der Goethe-Universität für Neuere Rechtsgeschichte, Juristische Zeitgeschichte, Zivilrecht und Rechtsphilosophie; Studium der Jurisprudenz, Geschichte und Philosophie in Berlin, Tübingen und München; Examina, Promotion und Habil. in München; 1984 o. Prof. für Zivilrecht und Rechtsgeschichte in Hannover. Forschungsschwerpunkte: Neuere Rechts- und Sozialgeschichte seit dem 18. Jh., historische Rechtsvergleichung, Privatrechtsgeschichte, Wissenschaftsgeschichte, juristische Grundbegriffe in historischer Perspektive, interdisziplinäre Fragen, arbeitsrechtliche Bezüge. Monographien über „A.L. Reyschers Leben und Rechtstheorie“ (1974), „Betriebliche Arbeiterausschüsse in Deutschland, Großbritannien und Frankreich im späten 19. und frühen 20. Jh.“ (1979), „Idealismus, Jurisprudenz und Politik bei Fr. C. von Savigny“ (1984), „Autonomie des Rechts in rechtshistorischer Perspektive“ (1988), „Frei und sozial“ als Rechtsprinzip (2006); zahlreiche Aufsätze und Sammelwerkbeiträge; Hg./Mithg. u.a. der Reihe Savignyana, der Fundamenta Juridica, der Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts,der Methodik des Zivilrechts (1997, 2.A. 2012), der Zs. der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, des Historisch-Kritischer Kommentar zum BGB (darin zu vor § 1: Das BGB und seine Prinzipien, 2003; §§ 611: Dienstvertrag, 2013). Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Fritz-Bauer-Instituts.

2023-05-24- E – V U MV – 05.07.2023

Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Justiz – Optionen und Perspektiven

Ein Vortrag von
Herrn Richter am Landgericht Dr. Christian Schlicht, Köln,
am Donnerstag, den 26. Januar 2023, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz, und per Videokonferenz (Informationen zur Einwahl umseitig).

Zum Vortrag:
Die Digitalisierung hat auch die Justiz erreicht. Videoverhandlungen, der elektronische Rechtsverkehr und die eAkte werden bundesweit zum festen Bestandteil des Justizalltags. Das digitale Fundament ist gelegt. Und nun? In weiteren Teilen sind die analogen Papierprozesse durch die eAkte und den elektronische Rechtsverkehr nur in den digitalen Raum überführt worden. Was kann und muss die Justiz kurz-, mittel- und langfristig tun, um den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten? Diesen und weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Geschäftsprozesse in der Justiz wird Herr Dr. Christian Schlicht in seinem Impulsvortrag nachgehen – und damit sicherlich viel Stoff für kontroverse Diskussionen liefern.

Zum Referenten:
Christian Schlicht, geboren 1986 in Bonn, wurde nach seinem Studium und Referendariat in Bonn, Berlin und New York im März 2015 Richter. Er war am Landgericht Köln und am Amtsgericht Gummersbach sowie im Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium NRW tätig, bevor er 2018 zum Richter am Landgericht in Köln ernannt wurde. Seitdem war er zunächst in mehreren Zivilkammern tätig; gegenwärtig ist er Mitglied der großen Strafvollstreckungskammer. Ab 2019 war er stellvertretender IT-Dezernent und begleitete – seit 2021 als IT-Dezernent – u.a. die Einführung der elektronischen Akte, auch an den acht Amtsgerichten des Bezirks. Im März 2022 gründete er die digitale richterschaft, ein Forum zum Austausch über Digitalthemen in der Justiz. Er ist Mitglied mehrerer Arbeitsgruppen, die sich mit der Modernisierung und Digitalisierung der Justizprozesse befassen.

Hinweise zur Teilnahme an der Vortragsveranstaltung am 26. Januar 2023
per Videokonferenz:
Falls Sie an der Vortragsveranstaltung per Videokonferenz teilnehmen möchten, bitten wir um entsprechende Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse bis zum 24. Januar 2023 an info(at)ffjg.de. Wir werden am Tag der Vortragsveranstaltung einen Zoom-Einwahllink an alle angemeldeten Mitglieder versenden.

FJG – Einladung Vortrag Dr. Schlicht – 26.01.2023

Podiumsdiskussion: Reform der Strafprozessordnung

Eine Podiumsdiskussion am 22. November 2022, 18:30 Uhr, zum Thema:
Reform der Strafprozessordnung

im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49; Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus Junghofstraße oder Goetheplatz.

Es diskutieren
Prof. Dr. Alfred Dierlamm
Dr. Christopher Erhard
Prof. Dr. Cornelius Prittwitz (Moderation)

Zur Podiumsdiskussion:
Über „Modernisierung des Strafverfahrens“ wird seit langem und auch nachdem der Gesetzgeber im Dezember 2019 das gleichnamige Gesetz beschlossen hat, kontrovers diskutiert. Im Zentrum der aktuellen Debatte steht der Vorschlag der Regierungsparteien, Strafprozesse (Hauptverfahren) audiovisuell aufzuzeichnen. Das ist in zahlreichen Staaten regelmäßig der Fall, wäre für den deut- schen Strafprozess aber eine einschneidende Veränderung. Ob zum Guten (so die ganz überwiegende Einschätzung in der Anwaltschaft) oder zum Schlechten (so die vielfach vertretene Ansicht in der Richterschaft), die Argumente also pro und contra in dieser Debatte sind Gegenstand der Podiumsdiskussion zwischen einem erfahrenen Strafverteidiger und einem nicht minder erfahrenen Richter.

Zu den Podiumsteilnehmern:
Prof. Dr. Alfred Dierlamm, geb. 1964 in Euskirchen, ist seit 1994 Rechtsanwalt und Gründungspartner der gleichnamigen Anwaltssozietät. Er ist seit 2010 Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht an der Universität Trier. Außerdem ist er seit 2006 Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer.

Dr. Christopher Erhard, geboren 1958 in Wiesbaden, war 2001 bis 2018 Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main, seit 2002 Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer. Seit 2018 ist er Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Prof. Dr. Cornelius Prittwitz, emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Goethe Universität Frankfurt, war von 1998-2000 Berater des Justizministeriums der Republik Chiles bei einer umfassenden Reform des Strafverfahrens.

F-Einladung Podiumsdiskussion zur Reform der Strafprozessordnung am 22.11.2022

Rechtliche Aspekte des Kriegs in der Ukraine

Ein Vortrag von Herrn Professor Dr. Rainer Wedde, Wiesbaden
am Mittwoch, den 28. September 2022, 19:00 Uhr
im Vortragssaal der Frankfurter Sparkasse, 2. OG, Neue Mainzer Str. 49.

Zum Vortrag:
Der russische Angriff auf die Ukraine hat politisch zu einer „Zeitenwende“ geführt; sein Ausgang ist ungewiss, das verursachte menschliche Leid schon jetzt unermesslich.
Der Krieg wirft aber auch Rechtsfragen auf, die weit über die völkerrechtliche Bewertung des An- griffs hinausgehen: Die Kriegsverbrechen führen zu Themen des Strafrechts, die Sanktionen werfen Auslegungsprobleme auf, die Repression in Russland verdient Beachtung und die EU- Beitrittsperspektive der Ukraine hat eine genuin juristische Komponente. Schließlich stellen sich rechtsphilosophische und rechtshistorische Fragen.
Der Vortrag wird einzelne Themen aufgreifen und exemplarisch vertiefen. Vor allem soll heraus- gearbeitet werden, dass sich im aktuellen Krieg auch deutlich unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüberstehen.

Zum Referenten:
Rainer Wedde, geboren 1969 in Karlsruhe, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen, Aix-en-Provence, Dresden und Freiburg/Breisgau. Er promovierte an der Universität Kiel zu einem rechtsvergleichenden deutsch-russischen Thema. Anschließend war er für internati- onale Anwaltskanzleien in Dresden, Berlin und Moskau als Rechtsanwalt tätig. 2007 wechselte er an die Wiesbaden Business School der Hochschule RheinMain, wo er seitdem Wirtschaftsrecht lehrt. Kurz nach Kriegsausbruch beendete er die Nebentätigkeit für eine deutsche Kanzlei in Mos- kau. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutsch-Ukrainischen und der Deutsch-Russischen Juristen- vereinigung und Co-Sprecher der Fachgruppe Recht der Deutschen Gesellschaft für Osteuro- pakunde DGO.

F-Einladung Vortrag Prof. Wedde – 28.09.2022